Funkscheine

Die Funkkommunikation ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheit auf See und auf Binnengewässern. In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Funkscheinen, die für die verschiedenen Arten von Funkausrüstungen und -diensten erforderlich sind. Hier sind die wichtigsten Punkte für Interessenten:

Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)
Das SRC ist international anerkannt und berechtigt zum Bedienen und zur Abwicklung des Sprech- und Schriftfunks im weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem auf Sportbooten. Es ist vorgeschrieben für den Betrieb von UKW-Seefunkstellen und den GMDSS-konformen Funkanlagen an Bord.

Allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC)
Das LRC berechtigt zum Bedienen und zur Abwicklung des Sprech- und Schriftfunks im weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem auf Sportbooten, inklusive des Betriebs von Grenz- und Kurzwellenfunkanlagen und Satellitenfunkanlagen. 

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Das UBI berechtigt zum Bedienen und zur Abwicklung des Sprechfunks auf Binnenschifffahrtsstraßen in den Ländern, die die Regionalarrangements für den Binnenschifffahrtsfunk unterzeichnet haben.

Sportbootführerschein See und Binnen mit Funkschein
Einige Segelschulen bieten Kurse an, die den Sportbootführerschein See oder Binnen und den Funkschein kombinieren.

Für alle Funkscheine ist eine theoretische Prüfung erforderlich, in der das Wissen über die Funktechnik, die Betriebsverfahren und die rechtlichen Grundlagen nachgewiesen werden muss. Eine praktische Prüfung, in der die Fähigkeit zur Bedienung der Funkausrüstung demonstriert wird, ist ebenfalls erforderlich.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Betrieb einer Seefunk- oder Binnenschifffahrtsfunkstelle ohne den entsprechenden Funkschein illegal ist und zu erheblichen Strafen führen kann.

Für aktuellste Informationen sollten Interessenten eine Segelschule, einen Yachtclub oder die Bundesnetzagentur konsultieren.